Ihr Partner im Widerruf von Lebensversicherungen in Jülich, Bonn, Köln und Hückelhoven: Kanzlei Mingers & Kreuzer
Unbefristeter Widerruf für Lebensversicherungen: Der BGH hat ein für alle Verbraucher wichtiges Urteil gefällt. Denn in diesem Urteil steckt bares Geld. Er hat entschieden, dass Renten- und Lebensversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 unter dem so genannten Policenmodell abgeschlossen wurden, fehlerhaft bezüglich der Widerrufsbelehrungen sind. Ist dem Versicherungsnehmer bei Abschluss nicht deutlich ein Hinweis auf sein Widerrufsrecht gegeben worden oder sind die Unterlagen nicht vollständig übergeben, so verfristet sein Recht zum Widerruf nicht.
Mit anderen Worten: Lebensversicherungen und Rentenversicherungen können bis in das Jahr 1994 zurück widerrufen werden, auch wenn sie bereits abgelaufen sind! Die Verbraucher haben demnach bei solchen Versicherungen ein unbefristetes Recht zum Widerruf und können heute noch davon Gebrauch machen.
Was hat das zur Folge und was hat der Verbraucher davon?
Dies hat zur Folge, dass die Versicherer alle gezahlten Prämien erstatten müssen. Für den Verbraucher steckt also bares Geld in dieser Entscheidung, da er seine gezahlten Versicherungsprämien bis in das Jahr 1994 zurückerhält.
Über die genaue Höhe der Rückzahlung wird noch entschieden. Ein großer Versicherer geht allerdings davon aus, dass mehr als 108 Millionen Verträge mit einem Prämienvolumen von über 400 Milliarden Euro betroffen sind.
Aufgrund unserer besonderen Erfahrung im kürzlich ergangenen Widerrufsurteil zu Darlehensverträgen können wir auch hier auf eine große Kompetenz zugreifen und sie vollumfänglich und fachgerecht beraten, wenn Sie Renten- oder Lebensversicherungen zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen haben.
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