Lebens- und Rentenversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 auf Basis des Policenmodells geschlossen wurden, können aufgrund fehlerhafter und teils falscher Widerrufsbelehrungen gekündigt werden. Der BGH entschied hierzu zugunsten der Verbraucher und bringt Widerruflern bares Geld!
Lebens- und Rentenversicherer haben in ihren Widerrufsbelehrungen falsch, fehlerhaft oder undeutlich auf das Widerrufsrecht der Versicherten hingewiesen, wodurch sich für Verbraucher ein unbefristetes Widerrufsrecht ergibt und Verträge auch heute noch – unabhängig vom Vertragsabschluss – widerrufen werden können.
Im Klartext heißt das für betroffene Verbraucher: Versicherer müssen gezahlte Prämien zurückzahlen!
Bei 108 Millionen Verträgen ergibt sich ein Prämienvolumen von mehr als 400 Mrd. Euro!