Erstes Urteil im VW-Abgasskandal: Was Kunden jetzt wissen müssen!

Das erste Verfahren vor dem Landgericht Bochum in Bezug auf manipulierte Software bei Volkswagen steht vor dem Abschluss. Dabei haben die Richter noch während der Verhandlung deutlich gemacht, dass es im speziellen Fall wohl zu einem abweisenden Urteil der Klage auf Rücktritt des Kaufvertrages eines VW-Eigentümers kommen wird. Angaben des Anwalts zufolge will der Kläger in jedem Fall in Berufung gehen, um ein anderes Urteil zu erstreiten.

 

Hat das Urteil Signalwirkung?

 

Im Prozess selber hatte der Kläger erst einmal Nacherfüllung verlangt, was auch der Struktur des hierzulande geltenden Gewährleistungsrechts entspricht. Die Nacherfüllung kann vorliegend entweder durch Reparatur oder Lieferung einer mangelfreien Ersatzsache erbracht werden. In Absprache mit seinem Anwalt wählte der von der Abgasaffäre Betroffene die zweite Variante. Sobald die von ihm hierfür gesetzte Frist abgelaufen war, sollte ein Rücktritt vom Kaufvertrag erfolgen. Wir hatten mehrfach davon berichtet, dass eine solche Geltendmachung von Ansprüchen aber nur möglich ist, wenn die Forderung der Lieferung eines neuen Fahrzeugs im Verhältnis zum entsprechenden Mangel angemessen ist. Das sei nach Ansicht der Richter auch der entscheidende Grund für das Urteil gewesen. Schließlich könne bei der nur dreißig Minuten dauernden technischen Umrüstung nicht von einem „erheblichen“ Mangel ausgegangen werden. Unserer Ansicht nach greift diese Argumentation aber viel zu kurz und wird auf lange Sicht keinen Erfolg haben. Völlig außer Acht lässt das Gericht in seinem Urteil nämlich die Tatsache, dass der scheinbar „unerhebliche“ Mangel zu einem bundesweiten Rückruf durch das Kraftfahrtbundesamt geführt hat und Fragen hinsichtlich der geltenden Zulassungsvorschriften weiterhin ungeklärt sind.

 

Jetzt könnte man darauf schließen, dass Kunden durch ein solches Urteil völlig von Ihren Rechten abgeschnitten werden. Aber die oben beschriebene Vorgehensweise ist nicht die einzige Möglichkeit der Geltendmachung von Ansprüchen. Vielmehr besteht auch die Option, Volkswagen direkt eine angemessene Frist (zum Beispiel von zwei Wochen) zur Nacherfüllung zu setzen und unter Hinweis des Ablaufs dieser den Rücktritt zu erklären. Sollte Volkswagen also innerhalb der genannten Frist keine Nachbesserung durchführen und wird der von uns forcierte Rücktritt nicht akzeptiert, bestreiten wir den Weg vor die ordentlichen Gerichte. Beachtet werden muss hier aber, dass eine etwaige Mängelbeseitigung regelmäßig mehr als fünf Prozent des Fahrzeugwerts kosten muss, damit von der Berechtigung eines Rücktritts ausgegangen werden kann. An dieser vom Bundesgerichtshof gezogenen Erheblichkeitsschwelle, die jedoch geringere Anforderungen als die oben beschriebene hat, kommt man nicht vorbei. Hierbei kann aber vor allem auf aktuell geltende Rechtsprechung verwiesen werden, nach der die Erheblichkeit eines Mangels nicht nur vom Aufwand der Beseitigung abhängig gemacht werden darf. Im Ergebnis hatte ein Kläger eines Luxus-Autos erfolgreich ein Urteil erstritten, weil dem ausgelieferten Fahrzeug der Aschenbescher gefehlt hatte.

 

Gibt es noch andere Möglichkeiten sich von einem Kaufvertrag mit VW zu lösen?

 

Natürlich ist die Rückgabe des Fahrzeugs auch im Hinblick auf den möglichen Wertverlust die wohl lukrativste Variante der Geltendmachung von Ansprüchen. Viele Händler von Gebrauchtwagen nehmen jetzt schon Abstand von Autos mit dem Skandalmotor EA-189. Wie oben gesehen, ist die Rechtsdurchsetzung bezüglich eines Rücktritts und von Schadensersatz nicht ganz einfach. Anders als in den Vereinigten Staaten wird in Deutschland jeder Prozess einzelfallabhängig entschieden. Die Kläger müssen also ihren Schaden individuell und substantiiert darlegen und beweisen. Unserer Rechtsauffassung nach gibt es aber einen anderen Weg, sich vom Kaufvertrag zu lösen. Im Detail geht es mal wieder um fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in Finanzierungsverträgen der VW-Bank. Sollten Sie also vom so genannten Diesel-Gate betroffen sein und Ihr Fahrzeug mit Hilfe der VW-Bank finanziert haben, ist eine Prüfung der entsprechenden Widerrufsbelehrung unerlässlich. Dabei ist die Grundlage aus juristischer Sicht die gleiche wie bei Finanzierungen von Immobilien, wozu eine Reihe gefestigter Urteile vorliegt. Die Chancen einer Rückabwicklung nach diesem Vorgehen sind also hoch. Möglich ist das gerade deshalb, weil es sich bei so genannten kreditfinanzierten Käufen um ein verbundenes Geschäft handelt. Bei einer fehlerhaften Belehrung kann also nicht nur dieser Vertrag rückabgewickelt, sondern auch das Fahrzeug selber zurückgegeben werden. Das gilt neben Volkswagen auch für die Hersteller Audi, Seat oder Skoda.

Wie erkennt man eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung und was können Kunden tun?

 

Aus den in Frage stehenden Belehrungen wird nicht ersichtlich, wann genau eine entsprechende Frist beginnt und damit das Widerrufsrecht endet. Speziell geht es um folgenden Satz: „ Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 II BGB (z.B Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat“. Laut einem Urteil der Richter, die in ähnlichen Fällen zur Belehrung bei Immobiliendarlehen zu entscheiden hatten, kommt es zu einer Verwirrung des Kunden. Dieser wisse nämlich nicht, welche Pflichten er insgesamt zu erfüllen hätte, obwohl im oben genannten Satz nur einige beispielhaft aufgeführt seien.

 

Trotz der eingangs möglichen Klageabweisung durch das Landgericht Bochum kann eine Rechtsdurchsetzung sinnvoll und mit einem erheblichen Mehrwert verbunden sein. Sollten Sie also Fragen rund um die Geltendmachung von Ansprüchen im VW-Skandal haben oder eine Prüfung Ihrer Widerrufsbelehrung der VW-Bank wünschen, steht Ihnen die Kanzlei Mingers & Kreuzer gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung einfach telefonisch unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular. Weitere Informationen rund um die Abgasaffäre bei Volkswagen und Ihrem Recht finden Sie auch in unserer Rubrik.

 

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- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)

- Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)

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Vorstehende Vorschriften sowie ergänzende berufsrechtliche Informationen sind im Volltext abrufbar auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de unter der Rubrik „Informationspflichten gemäß § 5 TMG“.

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