Ihr verlässlicher Partner im Medizinrecht in Jülich, Bonn, Köln und Hückelhoven: Kanzlei Mingers & Kreuzer




Patientenvertretung



Rechtsberatung für Patienten

Ärztevertretung



Rechtsberatung für Ärzte



Die Zahl der Betroffenen von Behandlungsfehlern haben in den letzten Jahren zugenommen. Wir als Ihr Partner im Medizinrecht kommen dann ins Spiel, wenn Fehler durch Ärzte oder Krankenhäuser für Sie gravierende Auswirkungen haben. Ein Pfusch bei der Behandlung muss in jedem Fall aufgeklärt und etwaige Ansprüche gegenüber dem behandelnden Mediziner durchgesetzt werden. Denn Sie sind der Leidtragende.

Innerhalb des Gebiets Medizinrecht unterstützen wir Sie als betroffene Patienten nicht nur bei der Aufklärung von möglichen Behandlungs- und Aufklärungsfehlern, wir machen für Sie Ansprüche etwa von Schmerzensgeld, Behandlungskosten oder Schadenersatz bei Dauerschaden geltend, setzen für Sie nötige Nachbehandlungen durch und vertreten Sie u.a. auch gerichtlich als Ihre Verteidigung bundesweit!

Im Medizinrecht spielen auch die Krankenkassen eine tragende Rolle: Wir übernehmen für Sie die Interessenvertretung gegenüber privater und gesetzlicher Krankenversicherungen. Dies ist bspw. dann unumgänglich, wenn Ihre Krankenkasse Heilbehandlungskosten ablehnt oder generell bei der Gewährung von medizinischen Mitteln sowie der Auseinandersetzung wegen monatlicher Beiträge.

Wir sind für Sie da: Neben der Patientenvertretung sind wir im Medizinrecht auch für die rechtlichen Fragen und Belange sowie die Vertretung von Medizinerseite zuständig! Ihre Experten im Medizinrecht von der Kanzlei Mingers & Kreuzer.

 

Unser Leistungsspektrum im Medizinrecht:

  • Information über rechtliche Fragen im Medizinrecht sowie Arzthaftungsrecht und Versicherungsrecht
  • Beratung bei Behandlungs- und Aufklärungsfehlern
  • Prüfung und Bewertung der medizinischen Behandlungsunterlagen sowie Sachverständigengutachten
  • Durchsetzung von Nach- oder Weiterbehandlungen
  • außergerichtliche Vertretung Ihrer Interessen gegenüber Ärzten, Krankenhäusern sowie Krankenkassen
  • Kalkulation von Risiken und Chancen bei gerichtlicher Auseinandersetzung mit der Gegenseite
  • prozessuale Verteidigung im Rechtsstreit
  • Klärung von Ansprüchen, bspw. Schadenersatz, Erstattung bei Verdienstausfall oder Schmerzensgeld

 

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