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Wie hilfreich eine Versicherung sein kann merkt man manchmal leider erst, wenn es eigentlich zu spät ist. Zumindest ist es das im Regelfall, doch die Arag bietet nun einen rückwirkenden Verkehrsrechtschutz. jetzt stellt sich die Frage: Wie sinnvoll ist das?

 

Es entspricht der Norm, dass Versicherungen dann abgeschossen werden, wenn Sie noch nicht gebraucht werden. Diese Regelung wirft die Versicherung Arag jetzt über Bord und wirbt mit dem Slogan “Verkehrs-Rechtschutz sofort”. Diese Versicherung soll also genau dann helfen, wenn der Schaden schon entstanden ist. Doch wie genau soll das funktionieren und wo ist der Haken an der ganzen Sache?

Keine Wartezeit und Fälle, die bis zu drei Monate in der Vergangenheit liegen - das verspricht die Werbung. Von der Übernahme der Anwaltskosten bis hin zur Zeugenentschädigung und der Kostenübernahme des Gutachters: Die Arag übernimmt zunächst alles.

Achtung: Nicht alles ist unbegrenzt versichert!

 

Unfälle und Verkehrsordnungswidrigkeiten werden vom rückwirkenden Schutz umfasst. Jedoch zählen Bereiche wie der Verwaltungsrechtschutz und der Steuerrechtschutz nur für Vorfälle, die innerhalb der üblichen Vertragslaufzeit stattfinden. Genauso handhabt es die Arag mit Vertragsstreitigkeiten: Beim Kauf eines Gebrauchtwagens ist weiterhin Vorsicht geboten, denn hier greift der rückwirkende Versicherungsschutz auch nicht.

Wie jede andere Rechtsschutzversicherung auch, zahlt die Arag bei vorsätzlichen Straftaten selbstverständlich nicht. Weitere Verkehrsstraftaten - wie etwa fahrlässige Körperverletzung durch alkoholisiertes Autofahren - werden nur dann übernommen, wenn sie sich während der regulären Vertragslaufzeit ereignen.

Ein Abschluss der Versicherung ist auch nur dann möglich, wenn noch kein Anwalt kontaktiert wurde. Da viele betroffene Personen direkt nach einem Unfall einen Anwalt einschalten - besonders dann, wenn sie davon ausgehen nicht schuldig zu sein - minimiert sich der Kreis der möglichen Kunden hierdurch immens. Dass die Schadensregulierung anders als erwartet läuft, stellt sich dann oftmals erst dann raus, wenn die Frist von drei Monaten bereits abgelaufen ist.

 

Wer kann sich versichern?

 

Wenn es vorhersehbar ist, dass der potenzielle Kunde im auf ihn zukommenden Rechtsstreit schlechte Chancen hat, wird er keinen rückwirkenden Versicherungsschutz erhalten. Es erfolgt vor Abschluss der Versicherung eine sogenannte Risikoprüfung. Füllt man den Online-Antrag der Arag aus, wird der Kunde durch diese kontaktiert und eine gemeinsame Besprechung des Falls erfolgt.

 

Wie teuer wird der nachträgliche Schutz für mich?

 

Man sollte sich vorher gut überlegen, ob sich die rückwirkende Versicherung tatsächlich lohnt. Dies ist jedoch gut möglich, denn die Arag hält die Kosten transparent. Besitzt man kein Fahrzeug belaufen sich die Kosten auf 17,75 Euro im Monat, bei einem Fahrzeug auf 20,42 Euro und bei mehr als einem Fahrzeug auf 22,21 Euro. Hierdurch kommt eine Preisspanne zwischen 213 und 266 Euro pro Jahr zustande. Möchte der Kunde einen Anwalt, der nicht mit der Arag zusammen arbeitet, muss dieser nochmal 150 Euro oben drauf zahlen.

Man kann sich also fast schon denken, dass ein nachträglicher Tarif einem viel teurer zu stehen kommt, als die normale Rechtschutzversicherung. Denn diese gibt es oftmals schon ab circa 100 Euro. Befinden sich mehrere Kraftfahrzeuge im Besitz einer Familie, kann man mit Tarifen ab circa 130 Euro rechnen. Die rückwirkende Versicherung ist also rund um das doppelte teurer, als der reguläre Versicherungsschutz.

 

Zusätzlich zu erwähnen ist, dass man an den Vertrag nach Abschluss des rückwirkenden Versicherungsschutzes drei Jahre lang gebunden ist. Damit vermeidet die Arag, dass man sie austrickst und sofort nach Inanspruchnahme der Versicherung diese wieder kündigt.

 

Ratsam ist es daher, sich vorher ausführliche Gedanken darüber zu machen, ob dieser nachträgliche Rechtsschutz wirklich von Nöten ist oder ob man die Kosten nicht auch selbst tragen könnte, um zu vermeiden, dass man eventuell im Nachhinein noch drauf zahlt.

 

 

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