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Beim Bau eines Hauses gibt es einiges zu beachten – das gilt insbesondere für den Bauvertrag. Wir erklären, warum Bauherren feste Übergabetermine im Bauvertrag aushandeln sollten und warum der Bundestag sich mit einem entsprechenden Gesetzesentwurf befasst.

 

Warum wird die Bundesregierung tätig?

 

Die Rechte von Bauherren sollen gestärkt werden. Schließlich kommt es immer wieder zu Schwierigkeiten bei Verhandlungen in Bezug auf den Bauvertrag. Bis dato müssen Bauherren wichtige Vertragsdetails noch individuell aushandeln. Der neue Gesetzesentwurf soll das jetzt ändern. Solange ein solches Gesetz aber noch nicht in Kraft getreten ist, sollte man die nachfolgenden Tipps unbedingt berücksichtigen.

 

Was sollte in meinem Bauvertrag stehen?

 

Unerlässlich ist aus unserer praktischen Erfahrung die Fixierung eines konkreten Datums für Baubeginn sowie einer entsprechenden Fertigstellung. Auf wage Angaben wie „Die Bauzeit soll zehn Monate ab Baubeginn betragen“ sollte verzichtet werden. Im Zweifel zögern Baufirmen hier einfach den Beginn der Arbeiten hinaus. Neben der konkreten Fixierung sollte der Bauvertrag zudem eine so genannte Vertragsstrafe bei Nichterfüllung enthalten. Das kann aber mitunter zu einer schwierigen Verhandlung führen, weil sich gerade im Bereich der Schlüsselfertiganbieter kaum jemand darauf einlässt. Eine anwaltliche Beratung kann hier Abhilfe schaffen.

 

Wir raten auch dazu, dass vor der Fertigstellung des Rohbaus kein Geld fließen sollte. Erst mit dem Rohbau sollte eine erste anteilige Ratenzahlung (bspw. 40 %) erfolgen. Anderenfalls tragen Sie als Bauherr das Risiko der Insolvenz der Baufirma. Achten Sie bei sukzessiver Zahlweise in Hinblick auf den Baufortschritt auch auf realistische Abschläge.

 

Um sicher zu gehen, dass Ihre Immobilie den geltenden bauplanungsrechtlichen Anforderungen entspricht, bedarf es der Herausgabe sämtlicher Unterlagen. Das sollten Sie also zur Sicherheit ausdrücklich von der Baufirma fordern.

 

Haben Sie die Unterlagen erhalten, sollten Sie unbedingt noch einmal eine gründliche Kontrolle durchführen. Deshalb müssen diese spätestens zwei Wochen vor dem etwaigen Notartermin herausgegeben werden. In Zukunft sieht der Gesetzesentwurf sogar ein Widerrufsrecht unter gewissen Voraussetzungen vor. Momentan gilt das aber noch nicht. Umso wichtiger ist die oben genannte Vorgehensweise.

 

Kanzlei Mingers & Kreuzer als Partner im Bau- und Immobilienrecht!

Unsere Anwälte stehen Ihnen mit Ihrer ausgewiesenen Expertise sowohl bei der Betreuung eines Bauvorhabens sowie der Kontrolle der Verträge zur Seite. Unsere praktischen Erfahrungen haben gezeigt, dass der Bauvertrag als Grundlage für das Eigenheim von besonderer Wichtigkeit ist. Sollten Sie also Fragen rund um das Thema haben, erreichen Sie uns telefonisch unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular. Weitere Informationen zu aktuellen Rechtsnews finden Sie auch in unserer Rubrik oder auf unserem You-Tube-Kanal.